Stärkt Betroffene
Fördert Inklusion und Integration
Sensibilisiert Lehrbetriebe, Bildungsstätten und Arbeitgeber
Was wir unterstützen
Unterstützt werden Projekte in Nidwalden, Obwalden und Luzern, die dem beruflichen Werdegang und der beruflichen Inklusion von Menschen mit einer Beeinträchtigung dienen.
Wen wir unterstützen
Die Unterstützung richtet sich an Betriebe, Ausbildungsstätten, Organisationen und Institutionen, die Menschen mit einer Beeinträchtigung ausbilden oder in deren Bildung und beruflichem Werdegang fördern.
Was wir nicht unterstützen
- Projekte, die sich nicht dem beruflichen Werdegang und/oder Inklusion von Menschen mit einer Beeinträchtigung widmen
- Projekte und Einzelfallunterstützungen ausserhalb der Kantone Nidwalden, Obwalden und Luzern
- Einzelfallunterstützung
Gut zu wissen
Die Stiftung berät sich fortlaufend über Projekte mit einer Fördersumme unter 10’000 CHF und entscheidet zeitnah über Annahme oder Ablehnung.
Bei Projekten mit einer Fördersumme über 10’000 CHF wird eine periodische Prüfung angewendet. Die nächste Eingabefrist ist der 30. April 2025.