Stärkt sichere Orte
Fördert Schutzunterkünfte
Sensibilisiert Betroffene und Bevölkerung
Was wir unterstützen
Unterstützt werden Projekte von Schutzunterkünften und Beratungsstellen, die Opfern körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt helfen.
Wen wir unterstützen
Die Unterstützung richtet sich ausschliesslich an Institutionen und Organisationen in der Schweiz.
Was wir nicht unterstützen
- Projekte, die sich nicht der Unterstützung von Opfern körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt widmen.
- Projekte von Institutionen und Organisationen ausserhalb der Schweiz
- Einzelfallunterstützungen
Gut zu wissen
Die Stiftung berät sich fortlaufend über Projekte mit einer Fördersumme unter 10’000 CHF und entscheidet zeitnah über Annahme oder Ablehnung.
Bei Projekten mit einer Fördersumme über 10’000 CHF wird eine periodische Prüfung angewendet. Die nächste Eingabefrist ist der 31. Mai 2025.