Soziale Zwecke

Fokus
Schutz­unterkünfte

Stärkt sichere Orte
Fördert Schutz­unterkünfte
Sensi­bi­li­siert Betrof­fene und Bevöl­ke­rung

Was wir unter­stützen

Unter­stützt werden Projekte von Schutz­un­ter­künften und Bera­tungs­stellen, die Opfern körper­li­cher, psychi­scher oder sexu­eller Gewalt helfen.

Wen wir unter­stützen

Die Unter­stüt­zung richtet sich ausschliess­lich an Insti­tu­tionen und Orga­ni­sa­tionen in der Schweiz.

Was wir nicht unter­stützen

  • Projekte, die sich nicht der Unter­stüt­zung von Opfern körper­li­cher, psychi­scher oder sexu­eller Gewalt widmen.
  • Projekte von Insti­tu­tionen und Orga­ni­sa­tionen ausser­halb der Schweiz
  • Einzel­fall­un­ter­stüt­zungen

Gut zu wissen

Die Stif­tung berät sich fort­lau­fend über Projekte mit einer Förder­summe unter 10’000 CHF und entscheidet zeitnah über Annahme oder Ableh­nung.

Bei Projekten mit einer Förder­summe über 10’000 CHF wird eine peri­odi­sche Prüfung ange­wendet. Die nächste Einga­be­frist ist der 31. Mai 2025.

Förder­an­trag einrei­chen

Entspricht dein Projekt den Förder­kri­te­rien, dann reiche dein Gesuch noch heute ein. Wir freuen uns.